Eine Kündigung ist das beenden eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer muss sich entscheiden, ob die Zusammenarbeit endet. Nach einer Kündigung arbeitet man nur noch bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Kündigungsarten
Eine Kündigung kann von der Seite des Arbeitsgeber aber auch von der Seite des Arbeitsnehmer ausgehen.
Es gibt:
- Ordentliche Kündigungen: Arbeitsverhältnis endet mit der festgelegten Frist.
- Außerordentliche Kündigungen: Das A
| Art der Beendigung | Beschreibung / Voraussetzungen | Kündigungsfrist | Gründe / Beispiele | Rolle des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) | Besonderheiten / Hinweise |
|---|---|---|---|---|---|
| Außerordentliche Kündigungen | Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses; wichtiger Grund erforderlich; Arbeitnehmer muss angehört werden; [[Kündigungen | Kündigung]] schriftlich | Keine | Diebstahl, Körperverletzung, Vertrauensbruch, Geheimnisverrat | Betriebsrat muss angehört werden; Widerspruch möglich, aber [[Kündigungen |
| **Ordentliche [[Kündigungen | Kündigung]] (AG)** | [[Kündigungen | Kündigung]] unter Einhaltung der gesetzlichen/vertraglichen Frist | z. B. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | Verhaltensbedingt, personenbedingt (Krankheit), betriebsbedingt (Stellenabbau) |
| **Ordentliche [[Kündigungen | Kündigung]] (AN)** | Arbeitnehmer kündigt selbst; schriftlich | Meist 4 Wochen | Jobwechsel, Unzufriedenheit | Betriebsrat keine aktive Rolle |
| Aufhebungsvertrag | Einvernehmliche Beendigung zwischen AG und AN; schriftlich | Keine | Einigung, Konfliktlösung | Keine Beteiligung des Betriebsrats vorgeschrieben | Sperrzeit beim ALG möglich; anfechtbar bei Druck/Täuschung |
| Befristeter Vertrag | Endet automatisch zum vereinbarten Datum | Keine | Zeitvertrag, Projektarbeit | Keine Beteiligung | Endet auch bei Tod oder Renteneintritt |
| **[[Kündigungen | Kündigung]] in der Probezeit** | Erleichterte [[Kündigungen | Kündigung]] möglich | Meist 2 Wochen | Eignung nicht erfüllt |